Schengen-Visa: Erwartete Änderungen, die Marokkaner betreffen könnten

Die Europäische Kommission plant für 2027 eine umfassende Überprüfung des Schengen-Visakodex. Die geplante Reform könnte weitreichende Folgen für Schengen-Visa Antragsteller in Marokko haben – von möglichen zusätzlichen Gebühren über vereinfachte Verfahren für bestimmte Reisende bis hin zu beschleunigten Bearbeitungszeiten für Länder, die bei der Rückführung nicht ausreichend kooperieren.
Konsultationsphase eingeleitet: Legislativvorschlag für 2027 erwartet
Am 8. September startete die Europäische Kommission offizielle Konsultationen zur Überarbeitung der einheitlichen Regeln für Kurzzeitvisa. Beiträge können bis zum 6. Oktober eingereicht werden. Ein förmlicher Legislativvorschlag wird voraussichtlich im ersten Quartal 2027 vorgelegt.
Bislang wurde keine der diskutierten Maßnahmen verabschiedet, da es sich ausschließlich um Vorschläge und Prüfoptionen handelt. Die von der Kommission veröffentlichten Dokumente gewähren jedoch einen Einblick in die zentralen Reformansätze.
Finanzielle Änderungen: „Universeller EU-Beitrag” im Gespräch
Der finanzielle Aspekt dürfte zu den bedeutendsten Neuerungen zählen, die Reisende unmittelbar betreffen. Die Kommission prüft die Einführung eines sogenannten „universellen EU-Beitrags” zusätzlich zur bestehenden Schengen-Visagebühr.
Die genaue Höhe dieses Beitrags und ein möglicher Umsetzungszeitpunkt sind noch offen. Die derzeitige Grundgebühr für ein Schengen-Visum beträgt 90 Euro für Erwachsene.
Marokko im Fokus: Hohes Antragsvolumen und bestehende Hürden
Dieses Thema ist für Marokko von besonderer Relevanz: Im Jahr 2025 wurden rund 620.000 Schengen-Visaanträge gestellt. Damit zählt Marokko zu den fünf Ländern mit den weltweit meisten Anträgen.
Gleichzeitig sehen sich Antragsteller in Marokko mit erheblichen Herausforderungen konfrontiert – darunter kurze Antragsfristen, lange Wartezeiten und häufige Visaablehnungen.
Erleichterungen für Geschäftsreisende und Mehrfachvisa geplant
Die geplante Reform beschränkt sich jedoch nicht auf strengere Verfahren oder höhere Kosten. Brüssel erwägt auch Erleichterungen für bestimmte, als zuverlässig eingestufte Reisendenkategorien.
Zu den Vorschlägen gehört die Schaffung eines europäischen Systems für Geschäftsreisende. Dafür sollen einheitliche Unternehmenslisten erstellt werden, die in jedem Land in Abstimmung mit den Konsulaten der Schengen-Staaten überprüft werden.
Bei Einführung dieses Systems könnten Mitarbeiter registrierter Unternehmen von einer schnelleren Antragsbearbeitung, vorrangiger Terminvergabe und einem reduzierten Dokumentenbedarf profitieren. Ziel ist es, die derzeitigen Unterschiede zwischen den Konsulaten der einzelnen EU-Länder zu verringern.
Darüber hinaus strebt die Kommission eine Standardisierung der Bedingungen für die Erteilung von Mehrfachvisa an. Regelmäßig aus beruflichen oder familiären Gründen nach Europa reisende Marokkaner könnten davon profitieren, sofern sie die in den neuen Bestimmungen festgelegten Kriterien erfüllen.
Strengere Regelungen: Visapolitik als außenpolitisches Instrument
Die vorgeschlagene Reform enthält auch restriktive Elemente. Die geltenden Visabestimmungen erlauben es der EU bereits, bestimmte Privilegien für Bürger eines Landes einzuschränken, das bei der Rückführung illegal im EU-Gebiet anwesender Staatsangehöriger nicht ausreichend kooperiert.
Die Kommission schlägt vor, diesen Rahmen auf weitere Bereiche auszuweiten – darunter Sicherheit, Grenzkontrolle, irreguläre Migration und die Bekämpfung von Schleusernetzwerken. Zudem wird geprüft, ob Maßnahmen gegen bestimmte Länder bei feindseligen Handlungen oder der Ausnutzung von Migration als Druckmittel ergriffen werden können.
Die Visapolitik könnte somit stärker mit der Außenpolitik der EU verknüpft werden – zu einem Zeitpunkt, an dem die Visafrage bereits in den Beziehungen zwischen Brüssel und Rabat eine Rolle gespielt hat. Im Rahmen dieser Überprüfung wurden jedoch keine restriktiven Maßnahmen gegen Marokko angekündigt.
Alle potenziellen Entscheidungen, die Drittländer betreffen, unterliegen den vorgelegten Vorschlägen zufolge einer gesonderten Prüfung sowie dem Grundsatz der Verhältnismäßigkeit.
Ausblick: Entscheidung fällt frühestens 2027
Insgesamt zeichnet die vorgeschlagene Überprüfung ein mögliches Szenario für die Zukunft des Schengen-Visasystems: vereinfachte Verfahren für bestimmte Reisendenkategorien, potenziell steigende Kosten für alle Antragsteller sowie eine stärkere Nutzung des Visasystems als außenpolitisches Instrument der EU.
Die endgültigen Details werden jedoch erst nach der formellen Einreichung des Gesetzesvorschlags im Jahr 2027 feststehen. Anschließend muss der Vorschlag vom Europäischen Parlament und dem Rat der Europäischen Union diskutiert und ratifiziert werden.

